BWL Studium Numerus Clausus
Der Numerus Clausus BWL
An vielen Universitäten übersteigt die Anzahl der
Studienbewerber die vorhandenen Studienplätze,
insbesondere im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. Aus
diesem Grund ist es den Universitäten möglich,
Zulassungsbeschränkungen zu erheben und so einige
Studenten vom Studium auszuschließen oder aber einen
späteren Studienbeginn festlegen.
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Die Universitäten und Hochschulen legen im Rahmen ihrer
Zulassungsbeschränkungen fest, welcher Notendurchschnitt
bei der Abiturnote mindestens erreicht werden muss. Dieser
BWL Studium Numerus Clausus ist von Hochschule zu
Hochschule sehr unterschiedlich und kann sich auch von
Jahr zu Jahr aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der
Bewerber verändern. Der für das BWL Studium notwendige
Numerus Clausus BWL wird in jedem Jahr von der Universität
neu veröffentlicht und kann auch im Internet auf
verschiedenen Webseiten nachgelesen werden.
Welcher Numerus Clausus für das BWL Studium
benötigt wird
Je nachdem, welche Durchschnittsnoten die Bewerber bei der
Einschreibung angeben, errechnet sich der Numerus Clausus
für das BWL Studium. Die Werte schwanken zwischen 1,4 -
3,4, so dass in einigen Fällen auch leicht höhere
Durchschnittsnoten zum Studium berechtigen.
Der BWL Studium Numerus Clausus ist die wichtigste
Voraussetzung, um an der gewünschten Hochschule eine
Zusage für das Studium der Betriebswirtschaftslehre zu
erhalten. Wer nicht sicher ist, ob der Numerus Clausus für
das BWL Studium ausreichend ist, kann sich natürlich bei
mehreren Hochschulen bewerben und schließlich aussuchen,
wo die Einschreibung erfolgen soll.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen üblich - Numerus
Clausus BWL
Neben dem BWL Studium Numerus Clausus ist es häufig
üblich, dass Studenten weitere Auswahltest,
Auswahlgespräche oder Berufspraxis nachweisen müssen. Seit
einigen Jahren werden etwa 20% der vorhandenen
Studienplätze nach dem BWL Studium Numerus Clausus und
somit nach der Abiturdurchschnittsnote vergeben. Weitere
20% werden nach der aktuellen Warteliste vergeben, so dass
auch Studenten, die im Vorjahr keinen Studienplatz
erhalten können, nach einiger Zeit dennoch ihr
Wunschstudium absolvieren können.
Die restlichen 60% der vorhandenen Studienplätze werden
von den Hochschulen nicht allein anhand des BWL Studium
Numerus Clausus vergeben, sondern können an weitere
Voraussetzungen gebunden sein. Einige Hochschulen haben
für die Auswahl ihrer Studenten der
Betriebswirtschaftslehre einen Eignungs- und Wissenstest
entwickelt, aber auch der Nachweis von Praxiserfahrung,
ein Auswahlgespräch oder die Kombination mehrere Kriterien
können für die Studien-Zusage ausschlaggebend sein.
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